Diese Regeln gelten für E-Roller
In immer mehr Städten in Südtirol sind Elektro-Roller unterwegs. Die Regeln dafür sind ähnlich wie beim Fahrradfahren. Die wichtigsten, haben wir hier für euch zusammengefasst:
- In Fußgängerzonen darf nur gefahren werden, wenn auch Fahrräder erlaubt sind. Geschwindigkeit: max. 6 km/h
 - Auf Straßen in Orten mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h darf auch auf der Straße gefahren werden. Geschwindigkeit: max. 25 km/h
 - Außerhalb von Ortschaften ist das Fahren verboten
 - Auf Radwegen erlaubt. Geschwindigkeit dort: max. 25 km/h
 - Das Mindestalter für E-Roller beträgt 14 Jahre
 - Helmpflicht bis 18 Jahre
 - Bei Dunkelheit ist eine Leuchtweste Pflicht, so wie ein fixes weißes Licht vorne und ein fixes rotes Licht hinten.
 - Der Roller darf keinen Sitz haben und es muss eine Klingel montiert sein.
 
Bei Verstößen drohen Strafen zwischen 50 € und 800 €.