So sieht die Phase 2 aus

Der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte hat Phase 2 jetzt vorgestellt.

Ab dem 4. Mai dürfen wir uns wieder etwas freier bewegen. Es kommt ein weiterer Grund für Fahrten innerhalb der Region dazu. Wir dürfen ab dann wieder enge Verwandte, wie Eltern, Geschwister oder Großeltern besuchen, allerdings immer unter Einhaltung des nötigen Abstands. Weiterhin erlaubt bleiben Fahrten zur Arbeit, bei Dringlichkeit und aus gesundheitlichen Gründen. Es muss für all diese Fahrten aber weiterhin eine Eigenerklärung mitgeführt werden. Es wird eine neue Eigenerklärung geben, auf der auch der Verwandtenbesuch als Grund angegeben ist. Auch die Textil- und Modeindustrie, Manufakturen und der Großhandel dürfen ab 4. Mai wieder öffnen. Auch Beerdigungen dürfen wieder stattfinden, aber es dürfen 15 Personen daran teilnehmen. Fahrten in die Zweitwohnung werden wieder erlaubt und Einzelsportarten kann in ganz Italien wieder nachgegangen werden.

Ab 18. Mai darf der Detailhandel öffnen. Außerdem wird Teamsport unter Einhaltung neuer Regeln wieder stattfinden. Museen, Bibliotheken und archäologische Stätten können wieder öffnen.

Ab 1. Juni können Bars und Restaurants unter strengen Hygienevorschriften wieder öffnen. So soll der Abstand zur Theke mindestens einen Meter betragen und der Abstand zwischen den Tischen muss mindestens 2 Meter betragen. Die Kellner und Mitarbeiter der Lokale müssen einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe tragen. Voraussichtlich können auch Friseure und Kosmetikstudios Anfang Juni wieder öffnen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein soll, steht allerdings noch nicht fest.

In Südtirol gelten bereits schon seit heute, 27. April, einige Lockerungen: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie verordnet.

  • Die Beschränkungen der Anwesenheit von maximal 5 Arbeitern auf Baustellen im Freien ist aufgehoben. Voraussetzung ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben.
  • Die für Gastronomiebetriebe neu geschaffene Möglichkeit des Verkaufs von Lebensmitteln zum Mitnehmen, so genannte „to-go“ oder „take-away“ -Dienste, soll einigen Unternehmern neue Perspektiven ermöglichen. Lebensmittel darf man im Lokal abholen, allerdings sind Abstände einzuhalten. Lebensmittel dürfen auch heim geliefert werden. Im Gastlokal zu essen, ist nicht erlaubt.
  • Kunden dürfen nun aufs Gelände der Betriebe mit erlaubter Tätigkeit, allerdings unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und nur für die unbedingt notwendige Zeit.
  • Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter Transportdienste organisieren, immer sofern sie alle Sicherheitsvorgaben einhalten.
  • Bewegungen zur Begleitung von Senioren oder Menschen mit Behinderung im Landesgebiet sind möglich.
  • Wer wegen körperlicher oder psychischer Voraussetzungen den Mund-Nasen-Schutz nicht verträgt, muss ihn nicht tragen, allerdings aber Abstände zu anderen Personen einhalten.
  • Menschen mit Beeinträchtigung dürfen auf dem Landesgebiet mit ihren jeweiligen Fahrzeugen fahren, um sich zu bewegen.
  • Personen, mit denen man zusammenlebt und die keinen Führerschein haben, kann man auf dem Landesgebiet begleiten.
  • Lebensmittel darf man auch in Geschäften kaufen, die entlang des Arbeitsweges sind.
  • Alle Rad- und Radtourenwege sind wieder offen und Radfahren ist wieder als körperliche Aktivität erlaubt.
  • Parks und Grünflächen sind wieder offen - dort muss ein Abstand von 3 Metern zwischen den Menschen eingehalten werden; Kinder müssen begleitet sein.
  • Besitzer von Haustieren Katzen, Hunden und Pferden oder die beauftragten Tierbetreuer dürfen Bewegungen zu ihren Tieren machen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
  • Privatpersonen dürfen Landwirtschaftsflächen oder Gemüsegärten, sowie das eigene Vieh auch außerhalb der Wohngemeinde bewirtschaften bzw. pflegen.
  • Kinderschuhe dürfen in Kinderbekleidungsgeschäften und in Kinderschuhgeschäften verkauft werden.

Hier die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 23 vom 26. April von Landeshauptmann Kompatscher.