Südtirol startet in Phase 2

Das Landesgesetz wurde mit großer Mehrheit in der Nacht auf Freitag um 00:42 genehmigt. Am späten Freitagnachmittag wird es in Kraft treten, dann kann der Neustart beginnen.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Ab Inkrafttreten des Landesgesetztes kann sich jeder einzelne Bürger innerhalb der Landesgrenze und – mit Einvernehmen der Provinz Trient- im Trentino frei bewegen. Die Eigenerklärung wird nicht mehr benötigt.
  • Verpflichtend einzuhalten ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern. Dies gilt nicht für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen.
  • Mund- und Nasenschutz ist weiter Pflicht.

Wirtschaftliche Bestimmungen:

  • Mit Inkrafttreten des Gesetzes am Freitagnachmittag, 8. Mai, kann der gesamte Einzelhandel und alle Produktionstätigkeiten für Industrie, Handwerk und Handel, sowie alle Sozialdienste ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
  • Bars und Restaurants, sowie Dienste an Personen, wie Friseure und andere Dienstleistungsbetriebe, können ab Montag, 11 Mai, wieder öffnen. Bei ständigem Kundenkontakt unterhalb von 1 Meter muss eine Maske des Typs FFP2 ohne Ventil verwendet werden.
  • Der gesamte Kunst- und Kulturbetrieb kann wieder arbeiten. Dazu zählen Museen, Bibliotheken und Jugendzentren.
  • Weiter- und Fortbildung können auf Vormerkung durchgeführt werden. Hier gilt tägliches Laser-Fiebermessen des Personals und der Teilnehmer.
  • Hotels, weitere Beherbergungsbetriebe und Seilbahnen können am 25. Mai öffnen.

Damit eine weitere Ausbreitung des Virus SARS-COV-2 vermieden werden kann müssen Unternehmen und Geschäftsführer strenge Maßnahmen einhalten.

  • Eine Überfüllung der Geschäftsfläche muss vermieden werden.
  • Dafür gilt: 1 Person pro 10 Quadratmeter (1/10-Regel)
  • Kann bei der Kundenbetreuung der Abstand von 1 Meter nicht gewährleistet werden, müssen beider Personen eine Maske des Typs FFP2 ohne Ventil verwenden.
  • An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte geschlossen.

 Bestimmungen für Tourismus- und Gastronomie:

  • Auf Gemeinschaftsflächen von Beherbergungsbetrieben, Urlaub auf dem Bauernhof, Ferienwohnungen und Schutzhütten gilt die 1/10-Regel.
  • Für Bars, Restaurants und den Frühstücks- und Essbereich in Hotels etc. gilt: Nicht mehr Personen als Sitzplätze.
  • Die Tische müssen im Abstand von 2 Metern platziert werden. Nur Familienmitglieder und Personen, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammen an einem Tisch sitzen.
  • Die 2 Meter Abstand können nur unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen vorhanden sind.
  • Tische und Utensilien, wie Essig und Öl, müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
  • Wird der Abstand von 2 Meter zwischen den Kunden eingehalten ist Essen und Trinken am Tresen erlabt.
  • In Pubs ist das Essen und Trinken nur am Tisch erlaubt.
  • Servierkräfte müssen Masken des Typs FFP2 ohne Ventil verwenden.

Soziales:

  • Kinderbetreuungsangeboten soll es ab 18. Mai geben.
  • Die Gruppen werden stark verkleinert. Kinder bis 6 Jahre sollen in Gruppen mit bis zu vier Teilnehmer betreut werden.
  • Kinder ab 6 Jahren in Gruppen zu maximal 6 Teilnehmern.
  • Eine individuelle Kinderbetreuung wird geschaffen in Fällen, in denen die Betreuung unbedingt erforderlich ist.
  • Es wird ein Notdienst für Kindergarten- und Grundschulkinder organisiert. Geplant und durchgeführt von den Kindergärten und Grundschulen. Vier bis sechs Kinder sind in einer Gruppe erlaubt.
  • Für Maturanten bieten Schulen eine Lernberatung in Präsenz an. Hier ist eine Gruppengröße vom höchstens sechs Schülern vorgesehen.
  • Praktika für Berufsschulschüler sind erlaubt.

 Sport:

  • Sport im Freien ist erlaubt, der Sicherheitsabstand von drei Metern zu anderen Personen und das Abdecken von Mund und Nase ist verpflichtend.
  • Mannschaftssport und die Nutzung von Umkleidekabinen ist untersagt.

Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen sind weiter nicht zugelassen. Für Veranstaltungen, wo es keinen Kontakt zu anderen Teilnehmern gibt, für kirchliche Veranstaltungen, wie das Feiern von Messen, wird Landeshauptmann Arno Kompatscher eigene Verordnungen festlegen.

Öffentliche Verkehrsmittel:

  • In Bus und Zug muss der Mindestabstand eigehalten werden. Ist das nicht möglich, können nur 60% der Kapazität mitfahren.
  • Für Seilbahnen mit geschlossenen Kabinen gilt zwei Drittel der Kapazität. Familienmitglieder dürfen gemeinsam in einer Kabine sitzen.
  • Kabinen müssen periodisch desinfiziert werden.