Diese Eigenerklärung muss ab 10.03.2020 mitgeführt werden

Laut der Notverordnung der Regierung dürfen Personen ihren Wohnort nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Wer eine Fahrt außerhalb seines Wohnortes antreten muss, soll eine Eigenerklärung bei sich haben. UPDATE vom 12.03. diese Eigenerklärung ist auch mitzuführen wenn man sich zu Fuß bewegt. In der Eigenerklärung muss einer dieser vier Gründe angegeben werden:

  • Nachgewiesene notwendige Arbeitsgründe
  • Umstand der Dringlichkeit
  • Gesundheit
  • Rückkehr zum eigenen Domizil, Wohnort oder meldeamtlichen Wohnsitz

Die Behörden kontrollieren seit heute ob diese Eigenerklärung mitgeführt wird. Zu Beginn steht die Aufklärung im Vordergrund, danach sind Strafen vorgesehen.

Hier können Sie das zweisprachige Formular downloaden.