Neuerung bei staatlichen Familienbeiträgen

Die Familienzulage auf dem Lohnstreifen, Steuerfreibeträge für die Kinder, Geburtengeld, Geburtenprämie und bonus bebé werden zukünftig im einheitlichen Familiengeld, dem "assegno unico" zusammengefasst. Wer bis zum 30. Juni die entsprechenden Ansuchen einreicht, bekommt die Beiträge rückwirkend bis März ausbezahlt. Kita Bonus und das Landesfamilien- und kindergeld werden weiterhin normal ausbezahlt.

Neu ist, dass jeder ansuchen kann, also auch Selbstständige, Handwerker und Landwirte. Als Berechnungsgrundlage wird die ISEE verwendet. Wer innerhalb Februar die ISEE Erklärung und das Ansuchen um das staatliche Familiengeld einreicht, bekommt den jeweiligen Betrag bereits ab März. Wer bis zum 30. Juni die entsprechenden Ansuchen einreicht, bekommt die Beiträge rückwirkend bis März ausbezahlt. Ab 30. Juni werden dann nur mehr die Folgemonate beachtet.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach dem ISEE Wert. Für ISEE Werte über 40.000 Euro wird ein Mindestbeitrag von 50 Euro pro Kind ausbezahlt. Die ISEE Erklärung kann mit vorheriger Anmeldung in den Steuerbeistandszentren (Caf) gemacht werden.

Wer schon eine ISEE Erklärung gemacht hat, kann sich über den INPS Online Rechner die Höhe des Beitrags berechnen lassen.

Insofern Sie über einen Spid verfügen kann das Ansuchen des staatlichen Familiengeldes über die INPS Webseite gemacht werden. Eine weitere Möglichkeit ist mit dem Contact Center in Verbindung zu treten über 803 164 (Festnetz) oder 06 164164 (Mobil). Das Ansuchen kann natürlich mithilfe eines Patronats gemacht werden.

Alle Infos nochmals im Detail gibt es hier. Was man für das Ansuchen alles braucht findet ihr hier.