Die Maskenpflicht im Freien kehrt in ganz Südtirol zurück

Für alle Südtiroler gilt wieder die Maskenpflicht im Freien und in geschlossenen Räumen. Davon ausgenommen ist die eigenen Wohnung. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine FFP2-Maske zu tragen.
 
Das Tanzen in Diskos, Tanzlokalen und auch Bars ist wieder verboten, auch im Freien. Laut Verordnung gelten diese Regelnab sofort.

In Gemeinden mit kritischer Corona-Lage gelten ab Mittwoch noch strengere Einschränkungen:

Rodeneck, St.Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, NatzSchabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St.Ulrich, Moos in Passeier, Villnöss, St.Christina in Gröden, Rasen-Antholz und Mühlbach.
 
In diesen „roten Gemeinden" gelten die Maßnahmen ab dem 24. November bis einschließlich 7. Dezember. Es tritt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr (außer aus Gründen der Arbeit, Gesundheit, Dringlichkeit) in Kraft. Für die zulässigen Bewegungen zwischen 20 und 5 Uhr musseine Eigenerklärung mitgeführt werden. Bei sportlichen Aktivitäten im Freien ist ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten, bei jeder anderen Aktivität ist mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Sportliche und Bewegungstätigkeiten sind zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nicht erlaubt. In allen geschlossenen Räumen (außer in der eigenen Wohnung) muss eine FFP2-Maske getragen werden. Restaurants schließen um 18 Uhr. Hier dürfen pro Tisch maximal vier Personen Platz nehmen. Im Handel- und Dienstleistungsbereich wird die maximale Kundenanzahl von einem Kunden je 10 m2 beschränkt. Öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden ausgesetzt.