3-wöchiger Lockdown in Südtirol ab 8. Februar

Die Landesregierung beschließt in einer außerodentlichen Sitzung am Donnerstag Abend, dass Südtirol ab Montag, 8. Februar für 3 Wochen in den Lockdown geht. Das bedeutet, dass die Wohnsitzgemeinden wieder nur noch aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen bzw. aufgrund dringender Notwendigkeiten verlassen werden dürfen.

Nach Bars und Restaurants muss nun auch die touristische Beherbergungstätigkeit eingestellt werden. Geschäfte, außer Geschäfte welche Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen schließen. Unter der Auflage, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen, dürfen Produktions- und Handwerksbetriebe weiterarbeiten.

Kleinkindbetreuungsdienste, soziale und soziosanitäre Dienste und Einrichtungen und Kindergärten bleiben geöffnet. Mittel- und Oberschulen stellen ab Montag auf Fernunterricht um. Grundschulen haben noch bis Mittwoch, 10. Februar Präsenzunterricht und stellen dann auf Fernunterricht um.

Nach den Faschingsferien kehren alle Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme der Oberstufe, wieder zum Präsenzunterricht zurück. Oberschulen bleiben danach für eine weitere Woche im Fernunterricht.

Im öffentlichen und privaten Bereich bleiben in Bezug auf Menschenansammlungen und Hausbesuchen die geltenden Einschränkungen bestehen. Die Hygiene- und Abstandsregeln bleiben aufrecht. Die Empfehlung des Tragens von FFP2-Masken bleibt aufrecht.

Am Donnerstag wurde der erste Fall der britischen Virusmutation in Südtirol bestätigt.