Teenies am Steuer
Um mit 17 Jahren eine provisorische Fahrerlaubnis beim Führerscheinamt zu bekommen, müssen die Jugendlichen den A1-Führerschein haben und mindestens zehn Fahrstunden in einer Fahrschule absolviert haben( vier auf der Autobahn oder auf außerstädtischen Straßen und zwei Stunden in der Nacht)
An das Steuer eines Autos dürfen die Jugendlichen dann auch nur in Begleitung eines Erwachsenen der jünger als 60 Jahre alt ist und seit mindestens zehn Jahren mit gültigem Führerschein (B oder mehr) unterwegs ist sowie den letzten fünf Jahren keinen Entzug der Fahrerlaubnis aufweist.
Als berechtigte Begleitpersonen dürfen bis zu drei Erwachsene angegeben werden, sonst darf niemand im Auto sitzen.
Das Auto darf höchstens 55 kW/t (75 PS) haben (bzw. 70 kW (95 PS) bei Fahrzeugen der Kategorie M1 mit bis zu 9 Sitzplätzen. Die Vorder- und Rückseite müssen mit dem Kürzel "GA" (für Guida accompagnata, begleitetes Fahren) schwarz auf gelb reflektierendem Hintergrund gekennzeichnet sein.
Am Fahrzeug darf kein Anhänger angebracht sein.
Wie bei Führerscheinneulingen gilt auch für 17-jährige Anwärterinnen und Anwärter: Die Geschwindigkeit darf 100 Stundenkilometer auf der Autobahn und 90 Stundenkilometer auf außerstädtischen Hauptstraßen nicht überschreiten.
A1-Führerschein und die provisorische Fahrerlaubnis sind bei den Übungsfahrten immer mitzuführen.



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