Verschärfung des Lockdowns ab 14.02.

Ab Sonntag gelten in Südtirol noch strengere Coronaregeln. Die bereits bisher geltende Ausgangssperre gilt weiterhin. Die ernste Lage erfordere laut Kompatscher weitere Maßnahmen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen (12. Februar) Freitag eine neue Verordnung unterzeichnet. Darin werden die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus, die am vergangenen Freitag, 5. Februar bekannt gegeben worden waren, weiter verschärft. Die neue Verordnung tritt mit Sonntag, 14. Februar (0.00 Uhr) in Kraft und gilt vorerst bis zum 28. Februar 2021.

Die Liste der Geschäfte, die geöffnet bleiben dürfen, ist auf jene der Lebensmittel und der Güter des täglichen Bedarfs reduziert worden. Für Handwerk, Industrie und Bauwesen gelten neue verschärfte Sicherheitsprotokolle und das regelmäßige Testen gemäß Sicherheitsprotokoll und Vereinbarung mit dem Gesundheitsbetrieb.

In den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften gilt ab dem Alter von 12 Jahren die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen. Für Bars ist kein Abholservice mehr erlaubt. Aufrecht bleibt das Abholen von Speisen von Restaurants sowie der Lieferservice von Restaurants. Die Verköstigung von Arbeitern in Restaurants auf Vertragsbasis ist ausgesetzt. Die Schutz- und Skihütten müssen geschlossen bleiben.

In Bezug auf die Kleinkindbetreuung, sozialen und soziosanitären Dienste bleibt bis auf Weiteres die geltende Regelung aufrecht. Die Tätigkeiten der noch erlaubten personennahen Dienste dürfen nur mit Vormerkung und Verwendung von FFP2-Masken vonseiten aller Beteiligten erfolgen.

Prinzipiell gilt, Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Sämtliche Zusammenkünfte von Menschen sind strengstens untersagt, auch der Besuch von Verwandten oder Freunden. Erlaubt ist es lediglich, zur Arbeit zu gehen (in jenen Bereichen, in denen noch gearbeitet werden kann). Erlaubt sind auch der Einkauf von Lebensnotwendigem und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten (dazu gehört auch das Testen), sowie das Erledigen von unaufschiebbaren und dringlichen Erfordernissen, beispielsweise die Pflege von pflegebedürftigen Eltern.

Der Spaziergang und die individuelle sportliche Betätigung sind nur im Umfeld der eigenen Wohnung, und zwar von Zuhause ausgehend erlaubt. Der Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in einer anderen Gemeinde ist weiterhin möglich. Erlaubt bleibt weiterhin der Gottesdienstbesuch in der eigenen Gemeinde.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Arbeiter und Angestellte, Familien und Unternehmen zu lindern, arbeitet die Landesregierung in diesen Wochen intensiv an einem umfangreichen Maßnahmenpaket. Die dafür notwenigen Mittel sollen Anfang März vom Südtiroler Landtag ermächtigt werden.

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Quelle: LPA