Mitarbeiter müssen sich testen lassen - Die neue Verordnung

Die Landesregierung schließt Schulen und nimmt die Betriebe in die Pflicht. Sie dürfen zwar ihren Betrieb geöffnet lassen, müssen dafür aber Auflagen einhalten. Die Mitarbeiter müssen sich beim Massentest am 20. November testen lassen. Wenn sich ein Betrieb weigert, wird er geschlossen. Weigert sich ein Mitarbeiter, wird er vom Dienst suspendiert. Die Verordnung Nr. 69 tritt am Samstag 14. November in Kraft und gilt bis 29. November.

In der Industrie und im Handwerk bleiben die Tätigkeiten aufrecht, die den großzügigeren Ateco-Kodes die in der Verordnung vom Mai entsprechen. Zudem sind Tätigkeiten erlaubt, die zur Aufrechterhaltung von systemerhaltenden Lieferketten zählen. Dafür muss eine Meldung mit Begründung an den Landeshauptmann gemacht werden.

Alle Tätigkeiten sollen ohne Kundenkontakt ablaufen. Es gilt die Regel 1:10 (ein Mitarbeiter auf 10 Quadratmetern), und alle Mitarbeitert müssen am Corona-Massentest teilnehmen.

Auch Wirtschaftsberater dürfen ohne Kundenkontakt weiterarbeiten sollen ihre Mitarbeiter aber so viel wie möglich ins Homeoffice versetzen.

Baustellen werden geschlossen. Ausgenommen sind Baustellen von europäischem Interesse (BBT), Baustellen für öffentliche Infrastrukturen, Sanierungen und Wartungen. An Baustellen mit besonderer Dringlichkeit und strategischer Bedeutung darf weitergearbeitet werden, aber auch dafür muss ein Antrag an den Landeshauptmann gemacht werden.

Auch Mensen bleiben geschlossen.

Kindergärten, Kitas und Schulen werden für eine Woche geschlossen. Betreuung soll es gibt es nur für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen geben.

Lockerungen hängen vom Erfolg der Massentests ab. Wenn nicht ausreichen viele Südtiroler an den Tests teilnehmen, soll der Lockdown verlängert werden.