Eigenerklärung für Meran, Riffian, Moos, St. Pankraz

Ab Montag, den 22. Februar 2021 können die 4 Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos i.P. nur mit einem negativen Antigentest, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, verlassen bzw. erreicht werden.

Dies besagt die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 8 vom 17.02.2021. Grund für diese Maßnahme, die für diese Gemeinden einstweilen bis zum 7. März gilt, ist das Auftreten der hochinfektiösen südafrikanischen Mutante. Zusätzlich muss, wie bereits im ganzen Land gültig, über eine neue Eigenerklärung die Notwendigkeit der Personenbewegung bestätigt werden. Mit dieser Eigenerklärung kann man den Test gratis erhalten.

Vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 ist demnach jede Bewegung in das oder aus dem Gemeindegebiet in den Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet, und jedenfalls unter der Voraussetzung, dass ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt wird.

Aus diesem Grund werden in allen 4 Gemeinden eigene Teststationen errichtet, welche kostenlose Tests für jene, die begründet die Gemeindegrenzen überschreiten müssen, anbieten. Der Zugang zu diesen zusätzlichen Teststationen erfolgt ohne Vormerkung. Diese Teststationen sind auch am Wochenende geöffnet.

Die Tests können landesweit auch bei sehr vielen Hausärztinnen und -ärzten und Apotheken durchgeführt werden. Die Auflistung bzw. die Telefonnummern der teilnehmenden Hausärzte/Hausärztinnen und Apotheken sind auf der Homepage des Sanitätsbetriebes veröffentlicht.