Diese Regeln gelten für Elektro-Roller

In immer mehr Städten in Südtirol sind Elektro-Roller unterwegs. Die Regeln dafür sind ähnlich wie beim Fahrradfahren. Die wichtigsten, haben wir hier für euch zusammengefasst:

  • In Fußgängerzonen darf nur gefahren werden, wenn auch Fahrräder erlaubt sind. Geschwindigkeit: max. 6 km/h
  • Auf Straßen in Orten mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h darf auch auf der Straße gefahren werden. Geschwindigkeit: max. 25 km/h
  • Außerhalb von Ortschaften ist das Fahren verboten
  • Auf Radwegen erlaubt. Geschwindigkeit dort: max. 25 km/h
  • Das Mindestalter für E-Roller beträgt 14 Jahre
  • Helmpflicht bis 18 Jahre
  • Bei Dunkelheit ist eine Leuchtweste Pflicht, so wie ein fixes weißes Licht vorne und ein fixes rotes Licht hinten.
  • Der Roller darf keinen Sitz haben und es muss eine Klingel montiert sein.

Bei Verstößen drohen Strafen zwischen 50 € und 800 €.

Das Info-Blatt der Polizei gibt es hier zum ausdrucken.



00:00 / 02:17