Diese Corona-Regeln gelten ab jetzt in Südtirol

Seit Montag 26.10. gelten auch in Südtirol, wie im Rest von Italien strengere Regeln um den stark steigenden Infektionszahlen entegegen zu wirken. Eine nächtliche Ausgangssperre, eine strengere Maskenpflicht, die Schließung der Einkaufscentren am Wochenende und frühere Sperrstunden für Bars und Restaurants sind Teil der neuen Verordnung.

Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 49 tritt ab Montag, 26.10. in Kraft und gilt bis 24. November. Die Regelungen in den Oberschulen gelten ab Mittwoch 28.10.

Die allgemeine Ausgangssperre gilt laut Landesverordnung von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Verlassen des Hauses nur mehr aus Arbeits- oder gesundheitlichen, oder triftigen Gründen gestattet und dabei muss in jedem Fall eine Eigenerklärung mitgeführt werden.

 


Für einzelne Cluster- Gemeinden oder Zonen mit hohen Infektionszahlen können, falls notwendig, strengere Regeln erlassen werden.

Der Mund-Nasen-Schutz muss ab jetzt überall getragen werden, außer man ist alleine oder ausschließlich mit den Mitgliedern des eigenen Haushaltes unterwegs.

Der Landeshauptmann gibt den Bürgern die Empfehlung, unnötige Ortswechsel so weit es möglich ist zu vermeiden und Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf ein Minimum reduziert werden.

In Südtirol müssen Bars um 20:00 Uhr schließen und Restaurants ab 22:00 Uhr. Speisen und Getränke dürfen ab 18:00 Uhr nur mehr auf den zugewiesenen Plätzen verabreicht werden. Im Stehen gilt dann absolutes Konsumverbo. Das gilt auch in der Nähe der Restaurationsbetrieben, auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
An einem Tisch dürfen maximal 4 Personen Platz nehmen, außer wenn es zusammenlebende Personen sind.

Samstag und Sonntag müssen Einkfaufscentren geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte. An Sonntagen bleiben alle Handelsbetriebe geschlossen, außer Apotheken.

Spielsäle müssen geschlossen bleiben.

Öffentliche Feste, Feiern und Veranstaltungen sind verboten.
Kinos, Theater, Konzerte und Vorträge mit zugewiesenen Sitzplätzen bleiben weiterhin erlaubt, sofern die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und ständig eine Maske getragen wird. Daran dürfen maximal 200 Personen teilnehmen. Es dürfen keine Speisen und Getränke verabreicht werden.

Versammlungen und Sitzungen müssen als Videokonferenzen abgehalten werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen unbedingt die Abstände eingehalten und Masken getragen werden.

Schwimmbäder und Fitnesscenter schließen. Profisport darf nur mehr ohne Zuschauer stattfinden. Die Spiele der Oberliga werden ausgesetzt. Im Sport werden die staatlichen Regeln übernommen.

In den Oberschulen gilt ab Mittwoch mindestens 50 Prozent Fernunterricht.

Für die Grund- und Mittelschulen, die Kindergärten und die Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.

Während der Allerheiligenferien kann die Landesregierung, in Absprache mit den Bildungseinrichtungen, für den Zeitraum nach den Ferien weitere Maßnahmen beschließen.

Die Kapazität des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 80% reduziert.